In der Antwort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke u.a. und der Fraktion DIE LINKE vom 25. Mai 2007 “Lebenslaengliche Haftstrafe in Deutschland” haelt die Bundesregierung fest:
Wegen Mordes verurteilte Strafgefangene sitzen in Deutschland nach Angaben der Kriminologischen Zentralstelle im Durchschnitt 18 bis 20 Jahre im Gefaengnis
Fuer die Angabe eines Durchschnitts ist 18-20 auffallend ungenau.
Bundesland: Anzahl Strafegefangene mit “lebenslaenglich”, Durchschnitt Haftzeit
Baden-Wuerttemberg: 235, 16.6
Bayern: 252 , 23.2
Berlin : 118 , 21.2
Brandenburg: 74 , 18.1
Bremen : 1, 20.7
Hamburg : 55
Hessen: 147
Mecklenburg-Vorpommern: 30
Niedersachsen : 203 , 18.5
Nordrhein-Westfalen: 457 , 19.9
Rheinland-Pfalz : 118
Saarland : 30
Sachsen: 80 , 17
Sachsen-Anhalt: 53, 15.8
Schleswig-Holstein : 30
Thueringen : 36
Gesamt Deutschland : 1919 , 19.8
Bei dieser Aufstellung kombiniere ich die beiden Tabellen auf Seite 2 und Seite 4. Der Durchschnitt ist klar nicht “18-20, sondern 19.8 Jahre.
Darabi wird also beguenstigt behandelt. Allem Anschein nach handelt es sich um ein politisches Geschaeft.
Einiges spricht dafuer, dass es sich um die Gegenleistung fuer Donald Klein handelt.
Abgelegt unter : Deutschland, Iran, Iran (u.a. muslimisch/nicht-arabisch), Legales


Ich wundere mich ein wenig über die langen Haftzeiten bei Lebenslänglichen; grundsätzlich ist es in Deutschland so, dass “Lebenslänglich” 15 Jahre bedeutet; dann muss der Häftling eine reale Chance auf Freilassung haben (gute Führung vorausgesetzt).
Juristischer Hintergrund ist die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach die tatsächliche Verbüßung einer lebenslangen Freiheitsstarfe einen Verstoß gegen Art. 19 Grundgesetz bedeuten würde, wonach ein Grundrecht nicht in seinem Wesensgehalt beschränkt werden darf. Längere Haftzeiten sind daher nur üblich bei “besonderer Schwere der Schuld”, also z.B. bei einer besonders grausamen Tat. Meines Wissens war die “besondere Schwere” bei Darabi nicht festgestellt worden. Wenn also hier ein deutsch-iranischer Deal stattgefunden haben sollte, wie Du vermutest, so hätte der Iran ein schlechtes Geschäft gemacht, weil er die Freilassung Darabis nach 15 Jahren Haft mittels eines ausgeschlafenen Anwalts auch so erreicht hätte.
Manfred,
bei einem Anschlag mit vier Toten, gibt es da nicht vier mal lebenslaenglich? Wie wird “besondere Schwere” definiert?
Uebrigens irrst Du Dich, im Urteil gegen Darabi wurde “besondere Schwere” festgestellt.
Hier das Urteil als pdf Datei. Auf Seite 3 findet sich der Satz “Die Schuld der Angeklagten wiegt besonders schwer.”, wobei der Bezug offensichtlich auf die Angeklagten D(arabi) und R(hayel) aus dem vorangehenden Absatz ist.
Ich bin mir nicht sicher, ob das schon “besondere Schwere” im Sinne des BVerfG-Urteils ist; ich bin kein Jurist, aber meiner Meinung nach muss es im Urteil selbst stehen, nicht in der Begründung. Urteile wie “viermal lebenslänglich” gibt es mE seit dem einschlägigen BVerfG-Urteil nicht mehr. Die bloße Anzahl der Toten gilt mW noch nicht als ausreichend, besondere Schwere der Schuld festzustellen (allerdings – wie gesagt – ein Stafrechtler wird es Dir präziser sagen können); traditionell wird Tätern, die im Auftrag einer Regierung handeln, dies bei der Strafzumessung zugute gehalten. In jedem Fall wäre, wenn die besondere Schwere festgestellt worden wäre, eine Freilassung nur aufgrund einer Begnadigung möglich gewesen, und von einer solchen ist mir nichts bekannt.
Manfred,
die oben verlinkte pdf Datei ist das Urteil samt Begruendung. Auf S. 3 ist noch nirgends von Begruendung die Rede, die Urteilsbegruendung beginnt erst auf S. 7.
Aus S. 3 steht woertlich:
Warum hast Du nicht einfach nachgelesen, bevor Du spekulierst? Und warum tust Du Dich so schwer damit, dass es sich nicht um eine routinemaessige Freilassung handelt?
ad 1: Weil mein Rechner regelmäßig abstürzt, wenn ich versuche, eine PDF-Datei zu laden.
ad 2: Weil eben von einer Begnadigung nichts berichtet wurde. Ich werde demnächst einen Strafrechtler treffen und ihn fragen, wie so etwas zustandekommen kann.
Wenn ich die Berichterstattung richtig verstanden habe, dann handelt es sich nicht um eine Begnadigung. Die Ausweisung aus Deutschland wird sozusagen anstelle der fortgesetzten Haft als Teil der Strafe gesehen.
Dass diese Sichtweise im Fall Darabi und Rhayel eine Dehnung des Rechts bedeutet, ist kaum zu leugnen.
Äh… ja, stimmt.
(Juristen finden doch immer ein Schlupfloch.)