Natuerlich stand nicht Al-Dura vor Gericht (obwohl ich den Vater gern dort sehen wuerde). Angeklagt war Philip Karsenty, der die Berichterstattung von Charles Enderlin in France2 zu diesem Vorfall eine “Scharade” nannte und von ihm deswegen wegen Verleumdung angezeigt und in erster Instanz verurteilt worden war.
In der Berufung kassierte das Gericht die Verurteilung von Karsenty . Die Urteilsbegruendung ist noch nicht online, aber wir koennen gespannt sein.
Fast wuerde ich mir wuenschen, dass Charles Enderlin beim Obersten Gericht in Frankreich appeliert…
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