Ich moechte eine neue Serie beginnen, in der ich auf antisemitischen Themenfelder eingehe. Zielgruppe sind natuerlich nicht die Antisemiten selber – die sind unbelehrbar – sondern Menschen, die sich mit den verschiedenen Themengebieten nie naeher befasst haben und sich daher keine eigene Meinung gebildet haben. Leider ist die Berichterstattung vor allem in Europa immer deutlicher von anti-israelischen und anti-juedischen Ressentiments gepraegt, so dass der normale Medienkonsument ueberwiegend verzerrte Darstellungen serviert bekommt.
Ich beginne mit dem Thema „Landraub“, weil ich dazu einen fast fertigen Text auf dem Rechner habe. Der Hintergrund war, dass mir bei einer Online-Zeitung ein Kommentarschreiber auffiel, der sich auf dieses Thema versteifte und es auch dort anbrachte, wo wirklich kein Zusammenhang bestand. Da dieser Mann mit Klarnamen kommentierte, konnte ich ihn leicht ausfindig machen und weil es sich um jemand handelt, mit dem ich zu den meisten Themen eine gemeinsame Sprache haben sollte, habe ich ihn angemailt. In seiner ersten Antwort schrieb er:
Es finden regelmaessig ‚Restitutionen‘ von Werten statt, die waehrend der Zeit des Dritten Reiches unrechtmaessig enteignet worden sind. Ich will jetzt nicht argumentieren ob zu Recht oder nicht. Man koennte ev diskutieren, warum die Sudetendeutschen z.B. nicht das selbe Privileg haben sollten.
Im Falle Palaestinas stellt sich doch sicher die Frage, ob alle Eigentumsfragen denselben strengen iuristischen Tests standhalten wuerden. Man muesste bei jedem einzelnen Grundstueck genauestens die Sachlage pruefen.
Wir sehen, dass hier Palaestinenser, Sudentendeutschen und im 3. Reich verfolgte Juden gleichgestellt werden. Ganz uebersehen wird der offensichtliche Unterschied: Die Sudetendeutschen und die Palaestinenser gehoeren einem Kollektiv an, das einen Aggressionskrieg gefuehrt und verloren hat, was den Juden nur schwer nachgesagt werden kann. Selbst der Artikel im Daily Express vom 24.03.1933, der hier symptomatischerweise vom Radio Islam aufgegriffen wird, beschreibt unter der reisserischen Ueberschrift „Judea declares war on Germany“ nur Boykottaktionen als Reaktion auf den Terror, die Gewalt und Unterdrueckungsmassnahmen gegen deutsche Juden:
Sectional differences and antagonisms have been submerged in one common aim – to stand by the 600,000 Jews of Germany who are terrorised by Hitlerist anti-Semitism, and to compel Fascist Germany to end its campaign of violence and suppression directed against its Jewish minority.
Ich glaube, der Mythos, dass Juden einen Aggressionskrieg gegen Deutschland gefuehrt haetten, ist bisher nur bei extremen Antisemiten verbreitet. Daher mache ich mir nicht die Muehe, ihn detailliert ad absurdum zu fuehren.
Dagegen ist der Mythos, Juden haetten einen Aggressionskrieg gegen Palaestinenser gefuehrt und ihnen dabei ihr Land geraubt, weit verbreitet:
Natuerlich gab es keinen Staat Palaestina. Bis zum 1. Weltkrieg gehoerte dieser Teil des Nahen Ostens zum Osmanischen Reich. Das Britsche Imperium (Aegypten) und Frankreich (Libanon, Syrien) hatten territoriale Ambitionen. Juden dagegen mussten enorme buerokratische Huerden ueberwinden und hohe Preise zahlen, um Immobilien zu erwerben. Auch unter der Britischen Mandatsregierung aenderte sich die Situation nicht wesentlich: Die buerokratischen Huerden wurden reduziert, aber gleichzeitig auch die Korruption, mit der die Huerden umgangen werden konnten.
Alles Land, das Juden vor 1948 erwarben, haben sie daher rechtmaessig gekauft und haeufig ueber dem Marktpreis bezahlt. Das waren immerhin ca. 7% des heutigen Staatsgebiets und der 1967 besetzten Gebiete, wie diese Karte von „Palestine Remembered“ belegt, die den „Landraub“ Israels dokumentieren soll. Diese ca. 7% befanden sich in einwandfrei belegtem, juedischen Privatbesitz. Demgegenueber befanden sich die restlichen 93% des Landes nicht in arabischem Privatbesitz. „Palestine Remembered“ vermengt absichtlich die Kategorien von arabischem Privatbesitz und oeffentlichem Land.
Durch die Staatsgruendung Israel uebernahm der Staat Israel die Rechtsnachfolge des Britischen Mandats, das wiederum der Rechtsnachfolger des Osmanischen Reiches war. Alles oeffentliche Land wurde daher voellig rechtlich in israelischen Staatsbesitz ueberfuehrt. Verschiedentlich wird angefuehrt, dass Landbesitzer im Osmanischen Reich ihre Besitzansprueche nicht formalisierten, um keine Steuern darauf zahlen zu muessen. Das Osmanische Reich soll auch eine langfristige Strategie verfolgt haben, moeglichst viel kommunalen Grundbesitz in Staatsbesitz zu verwandeln. Beides mag zutreffen, kann aber schwerlich Israel angelastet werden.
„Landraub“ kann nur vorliegen, wo Grundbesitz aus arabischem Privatbesitz ohne angemessene Entschaedigung enteignet wurde/wird. Dagegen koennen Palaestinenser vor dem Obersten Gerichtshof in Israel klagen und tun das auch, teilweise mit Erfolg. Der Verlauf der Sperranlage zum Westjordanland muss in mehr als einem Fall geaendert werden, weil das Oberste Gericht den palaestinensischen Klaegern Recht gab. (Ha’aretz ist eine sehr regiergungskritische, links orientierte Zeitung)
Waehrend den Unruhen, die in den Unabhaengigkeitskrieg muendeten und waehrend des Kriegs, verliessen viele Araber Gebiete, die spaeter zum Staatsgebiet Israels wurden.
In diesem, ebenfalls antiisraelisch ausgerichtetem Text, wird dieser Grundbesitz mit 2.4 Millionen Dunam angegeben, das waeren, wenn wir mit den Zahlen unter der oben verlinkten Karte vergleichen, ca. 10% des heutigen Staatsgebiets und der 1967 besetzten Gebiete. Das ist wahrscheinlich hoch gegriffen, ebenfalls in der Absicht, Israel „Landraub“ vorzuwerfen.
Nach der Staatsgruendung uebertrug der neue Staat Grundbesitz von geflohenen Personen nach und nach an den Jewish National Fund, diesselbe Organisation, die vor der Staatsgruendung mit juedischem Geld Land im Mandatsgebiet gekauft hatte. 1960 wurde die Israel Land Administration gegruendet, um den Grund im Staatshaenden zu verwalten. Die verschiedene Herkunft des Grundes wird aber weiterhin dokumentiert und dazwischen unterschieden:
In 1960 under Basic Law: Israel Lands, JNF-owned land and government-owned land were together defined as “Israel lands,” and the principle was laid down that such land would be leased rather than sold. The JNF retained ownership of its land, but administrative responsibility for the JNF land, and also for government-owned land, passed to a newly created agency called the Israel Land Administration or ILA.
Of the total land in Israel in 1997, the Israel Government Press Office statistics say 79.5% is owned by the government, 14% is privately owned by the JNF, and the rest, around 6.5%, is evenly divided between private Arab and Jewish owners. Thus, the ILA administers 93.5% of the land in Israel.
George E. Bisharat stammt aus einer palaestinensischen Familie. Seinen Text LAND, LAW, AND LEGITIMACY IN ISRAEL in „The American University Law Review“ verfasste er unter der Praemisse, dass der Zionismus ein kolonialistisches Projekt sei. Er steht Israel alles andere als positiv gegenueber. Trotzdem geht klar aus seinem Text hervor, dass Israel das Thema Grundbesitz auf legale Art anging. Bisharat haelt auch fest, dass es keineswegs eine sofortige und eindeutige Entscheidung gab, den Grundbesitz geflohener Araber zu enteignen. Tatsaechlich konnten Zehntausende der Fluechtlinge unbehindert zurueckkehren. Nach und nach uebernahm der Staat Grundbesitz, zum einen in grenznahen Gebieten, als Schutzmassnahme gegen feindliche Infiltration, zum anderen zur Unterbringen von Hunderttausender juedischer Fluechtlinge aus arabischen Staaten. (504 ff).
Mein Gegenueber akzeptierte meine Antwort natuerlich nicht:
Na wenn Sie das alles glauben dann ist Ihnen nicht zu helfen
Britisches Mandat war genauso legal wie das Generalgouvernement Polen, nur da regt sich die (zionistisch dominierte) ‚Weltmeinung‘ ja nicht auf.
Der Witz ist, dass ich meine Argumentation fast ausschliesslich auf anti-israelischen Quellen aufgebaut hatte, denen Antisemiten normalerweise alles glauben. Auch die Legitimitaet des Britischen Mandats kann eigentlich nur bestritten werden, wenn Voelkerrecht insgesamt abgelehnt wird. Aber die Palaestinenser begruenden ihre Beschwerden und Forderungen vor allem mit Voelkerrecht.
Das ist ein klares Symptom fuer Antisemitismus: Logik, Konsistenz spielen keine Rolle. Solange es gegen Juden geht, kann dasselbe Gesetz mal heilig, mal voellig unberechtigt sein.
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